Elterninformation bei Trennung und Scheidung

Elterninformation bei Trennung und Scheidung vor einvernehmlicher Scheidung gem.§95 Abs.1a Außerstreitgesetz.

Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

Einzel - und Gruppenselbsterfahrung

Ich biete und bin berechtigt nach der Lebens- und Sozialberaterverordnung BGBL.II Nr.140/3003 in der Fassung NR.112/2006 § 4 Abs. 3.1 und Abs. 4.1 Einzel -und Gruppenselbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung der Lebens- und Sozialberatung an.