Elterninformation bei Trennung und Scheidung vor einvernehmlicher Scheidung gem.§95 Abs.1a Außerstreitgesetz.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
Einzel - und Gruppenselbsterfahrung
Ich biete und bin berechtigt nach der Lebens- und Sozialberaterverordnung BGBL.II Nr.140/3003 in der Fassung NR.112/2006 § 4 Abs. 3.1 und Abs. 4.1 Einzel -und Gruppenselbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung der Lebens- und Sozialberatung an.
"Alles, was Menschen tun, tun sie, um Bedürfnisse zu erfüllen! Alles, was Menschen nicht tun, tun sie auch, um Bedürfnisse zu erfüllen!"